Überprüfen Sie die Dienstleistungen, die wir für Sie mit einem professionellen Team anbieten.
Unsere Hilfeleistungen können ab Pflegegrad 1 mit allen gesetzlichen und privaten Pflegekassen abgerechnet werden. Die Abrechnung erfolgt über die Leistungen Entlastungsleistungen §45b SGB XI in Höhe von 125 Euro sowie nach Wunsch über die Verhinderungspflege nach §39 SGB XI. Bei Vorliegen eines Pflegegrades können Menschen jeden Alters unsere Hilfe in Form der Haushaltshilfe und Betreuung in Anspruch nehmen. Erfahren Sie hierzu mehr.
z. B. Wäsche waschen und bügeln, Betten bereiten, Bettwäsche wechseln, Reinigen und...
Sie wünschen sich eine Begleitung bei Arztbesuchen oder Behördengängen?
Wenn Sie keine Zeit haben zu kochen, kann eine Haushaltshilfe regelmäßig oder ...
Besorgen, Entsorgen von Heizmaterial im Wohnumfeld Inbetriebnahme des Heizofens.
Zu den hauswirtschaftlichen Leistungen zählt das Reinigung der Wohnung,
Wenn Sie aufgrund eines Krankenhausaufhenthaltes, Unfalls, Schwangerschaftsbeschwerden