ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Aufträge über hauswirtschaftliche Dienstleistungen, Alltagsassistenz und Haushaltstraining, die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Firma „Rose Unternehmensgruppe“ (im folgenden „Auftragnehmer“ genannt) in den Privathaushalten der Kunden oder mit den Kunden allgemein (im folgenden „Auftraggeber“ genannt) erbracht werden.
§ 2 Gegenstand
Rose Unternehmensgruppe Inh. Ramazan Kirgöz bietet Dienst- bzw. Service-Leistungen für Senioren und Pflegebedürftige an. Die Leistungen beinhalten die Betreuung und Begleitung von Personen, sowie deren hauswirtschaftliche Versorgung. Es handelt sich um haushaltsnahe Dienstleistungen und nicht um medizinische Pflegeleistungen oder Fachleistungen bestimmter Verbände.
§ 3 Art und Umfang der Leistung
1. Die genaue Aufgabenstellung, die Häufigkeit, die Vorgehensweise und die Art der Leistungsergebnisse sind durch das Angebot der Auftragnehmer festgelegt.
2. Änderungen der Dienstleistungsvereinbarung bedürfen der Schriftform.
3. Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitskräfte und verpflichtet sich zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Arbeitsausführung wird durch den Auftragnehmer fachgerecht überwacht.
§ 4 Besondere Pflichten des Auftragnehmers
1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich sämtliche Informationen, die sie über den Auftraggeber gewinnt, vertraulich zu behandeln.
2. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auftragnehmers sind verpflichtet, Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumlichkeiten gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben bzw. ihn hierüber zu informieren.
§ 5 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten des Auftragnehmers zu unterstützen. Er muss die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma „Rose Unternehmensgruppe“ den Zutritt zu den Räumlichkeiten zu den vereinbarten Zeiten gewährleisten.
2. Für die vertraglich festgelegten Arbeiten stellt der Auftraggeber die erforderlichen Maschinen, Geräte, Pflege-, Reinigungs- und Behandlungsmittel zur Verfügung. Chlorhaltige Reinigungsmittel, wie beispielsweise Chlorix oder Danchlorix dürfen nicht verwendet werden, da Gesundheitsgefahren in Verbindung mit anderen Reinigungsmitteln nicht zu kalkulieren sind.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Arbeitsgeräte in ordnungsgemäßem und sicherem Zustand zu halten und alle im Haushalt erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftragnehmerin vor Unfällen und Gesundheitsschäden zu bewahren.
4. Der Auftragnehmer ist unverzüglich über ansteckende Krankheiten im Haushalt des Auftraggebers zu unterrichten.
5. Kann der Auftraggeber die Leistungen im Vertragszeitraum nicht abnehmen, hat er dies, möglichst frühzeitig, dem Auftragnehmer mitzuteilen. Sagt der Auftraggeber 24 Stunden vorher einen vereinbarten Arbeitseinsatz ab, werden ihm seitens des Auftragnehmers dafür keine Kosten in Rechnung gestellt. In allen anderen Fällen werden 50 % des für den Einsatz geplanten Entgeltes sowie tatsächlich angefallene Wegkosten in Rechnung gestellt.
6. Fällt der vertraglich vereinbarte Wochentag der Leistungserbringung auf einen Feiertag, kann die Leistung auf Wunsch des Auftraggebers zu einem vorher vereinbarten Ausweichtermin erbracht werden.
7. der Auftraggeber hat im Allgemeinen kein direktes Weisungsrecht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Auftragnehmers
§ 6 Gewährleistung und Haftung
1. Der Auftragnehmer ist zur Leistungserbringung verpflichtet und hat von ihr zu vertretende Mängel zu beseitigen. Im Falle einer plötzlich auftretenden Erkrankung der durch den Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiterin, bemüht sich der Auftragnehmer schnellstmöglich um Ersatz.
2. Der Auftragnehmer hat einen Mangel nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der vom Auftraggeber gegebenen Auftragsstellung oder der fehlerhaften oder unzureichenden Mitwirkung (siehe § 5) beruht.
3. Eine etwaige Gewährleistungspflicht entfällt ferner, wenn der Auftraggeber oder Dritte, ohne Zustimmung des Auftragnehmers die Leistungen oder Teile der Leistungen verändern. Ansprüche auf Minderung oder Kostenerstattung bei Ersatzvornahmen bestehen nicht.
4. Der Auftragnehmer haftet für Personen-, Sach- und Bearbeitungsschäden, die nachweislich durch ihn oder seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den vertraglichen Aufgaben verursacht werden. Sie ist hiergegen ausreichend versichert. Der Auftraggeber verpflichtet sich, von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Auftragnehmers hervorgerufene Schäden unverzüglich der Geschäftsleitung des Auftragnehmers anzuzeigen.
5. Geld und Schmuck sind in gesicherten Behältnissen zu verwahren, da andernfalls keine Haftung übernommen werden kann.
5. Der Auftragnehmer ist Mitglied der gesetzlichen Unfallversicherung.
§ 7 Loyalitätspflicht
Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität. Insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Vertragspartners, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von 3 Monaten nach Beendigung einer Zusammenarbeit, ist zu unterlassen.
§ 8 Entgelt, Zahlungsbedingungen
1. Bei einer stundenweisen Betreuung des Leistungsnehmers oder dessen Angehörige. Die Mindesteinsatzdauer beträgt hierbei eine Zeitstunde. Eine darüber hinaus in Anspruch genommene Zeit wird im 15 Minuten-Takt abgerechnet. Der derzeitige aktuelle Stundenpreis hierfür beträgt 32,99 €. Zusätzlich wird je Einsatz eine Anfahrtspauschale von 5,00 € erhoben.
2. Alle Leistungen müssen privat gezahlt werden. Verfügt der Leistungsnehmer über einen entsprechenden Pflegegrad, so können diese Leistungen nach §45b SGB XI direkt mit dem zuständigen Kostenträger abgerechnet werden.
Der Leistungsnehmer muss hierzu vorab dem Leistungserbringer eine entsprechende Abtretungserklärung unterzeichnen. Dieses gilt ebenso für Leistungen nach §39 SGB XI Der Leistungsnehmer ist verpflichtet, vor Vertragsabschluss, alle notwendigen Informationen über seinen derzeitigen angesammelten Anspruch in Erfahrung zu bringen und diese dem Leistungserbringer schriftlich zur Verfügung zu stellen.
3. Eine Rechnungsstellung an den Leistungsnehmer, dessen Kostenträger oder Bevollmächtigten erfolgt wöchentlich, monatlich oder gegen Ende eines Quartals je nach Häufigkeit und Art der Dienstleistung. Hierbei wird der Tageseinsatz mit Datum, Zeitaufwand, Beschreibung der Tätigkeit und, falls erforderlich, der zusätzliche Kostenaufwand aufgelistet. Der Rechnungsbetrag ist binnen 7 Tagen nach Rechnungsstellung auf das angegebene Konto zu überweisen.
4. Vorbehaltlich einer zulässigen Vertragsanpassung durch den Auftragnehmer richtet sich das von dem Auftraggeber für die Leistungen des Auftragnehmers zu zahlende Entgelt nach der vertraglichen Vereinbarung. Der Auftragnehmer darf jedoch eine Preiserhöhung vornehmen, wenn die Notwendigkeit hierzu auf Veränderung von Preis bildenden Faktoren beruht, die nach Vertragsabschluss entstanden sind. Die Erhöhung des vereinbarten Preises muss dem Auftraggeber mindestens 4 Wochen vorher angezeigt worden sein.
5. Alle Rechnungen sind nach §4Nr.16 Satz 1 Buchstabe 1 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Der Einsatz notwendiger Betriebsmittel ist mit dem Kunden abzustimmen und wird, falls nicht vom Kunden beigestellt, gesondert in Rechnung gestellt.
§ 9 Verzug und höhere Gewalt
1. Falls der Auftragnehmer bei der Erfüllung seiner Verpflichtung in Verzug gerät, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer dem Auftragnehmer gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn die vereinbarten Leistungen bis zum Fristablauf nicht erbracht sind.
2. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen dem Auftragnehmer die Erfüllung seiner Verpflichtungen, um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
§ 10 Vertragsdauer und Kündigung
1. Der Vertrag kann durch Kündigungsschreiben des Auftraggebers mit einer Frist von 5 Werktagen beendet werden. Der Auftragnehmer kann durch Kündigungsschreiben mit einer Frist von 4 Wochen kündigen.
2. Bei groben Verstößen gegen die Geschäftsbedingungen kann der Vertrag von beiden Seiten mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
§ 11. Abtretung von Forderungen
1. Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber an Dritte abzutreten.
§ 12 Sonstiges
1. Ein vorliegendes Angebot gilt für 30 Tage.
Die während des Kundenbesuchs besprochenen Leistungsbeschreibungen gelten als Angebote. Zusätzliche schriftliche Angebote können auf Wunsch des Kunden erstellt werden.
2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
3. Sollte eine der Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder werden, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
Essen, 30.11.2021